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Grüngutentsorgung
Kategorie: InformationenIn Kappel konnten im vergangenen Jahr rund 82 Tonnen Grüngut eingesammelt werden.
Damit die vielen Tonnen Grüngut fachgerecht verarbeitet werden anstatt im Verbrennungsofen zu landen, braucht es die richtigen Einrichtungen und vor allem Fachkenntnis.
Unter der Leitung von Lorenz Studer wird dieser Service auch in diesem Jahr in Kappel angeboten. Die Daten der Grüngutabfuhr entnehmen Sie bitte dem Jahreskalender.
Die Grüngutabfuhr unterliegt dem Kantonalen Gesetz und wird durch die Behörde entsprechend kontrolliert. Dabei müssen in einem Jahresbericht detailliert die Arbeitsabläufe und die verarbeitenden Materialien ausgewiesen werden. U.a. werden Proben entnommen und die Einhaltung des Gewässerschutzes und der Stoffverordnung überprüft.
Das Endprodukt aus der Grüngutentsorgung, der neue Kompost, wird v.a. von der Landwirtschaft als Bodenverbesserer zur Förderung der Mikroorganismen im Boden eingesetzt.
Wichtig:
keine Fremdstoffe wie Plastik und Kunststoffe mitgeben! Für einen vereinfachten Ablauf (Kippvorgang) sowie aus Sicherheitsgründen sind Gebinde der Grösse 140 L oder 240 L einzusetzen.
Kehrichtabfuhr - Gebühren und Kontrollen
Die im Herbst 2005 neu eingeführten Gebührenmarken haben sich nach einer ersten Kontrolle im Dezember grossmehrheitlich gut eingeführt. Trotzdem mussten einige Einwohner feststellen, dass ihr Kehricht, aufgrund der fehlenden oder nicht korrekten Gebührenmarke, nicht abgeführt wurde. Wir bitten deshalb zu beachten, dass die richtigen Gebührenmarken angeklebt sind und die 800-L-Container nur mit Säcken gefüllt werden, welche eine neue Marke aufgeklebt ist. Weitere Kontrollen werden regelmässig durch eine Amtsperson der Umwelt-Kommission durchgeführt.
Vogelgrippe - Massnahmen des Bundes
Ab dem 20. Februar 2006 ist in der Schweiz die Freilandhaltung von Geflügel bis auf Widerruf verboten. Dies gilt gleichermassen für professionelle Geflügelhalter wie auch für Hobbyhalter. Hier wird erläutert, wie vorzugehen ist. Dieses Verbot betrifft alle, die Geflügel halten: Professionelle Geflügelhalter, Hobbyzüchter, Zoos etc. Es spielt keine Rolle, ob jemand nur wenige oder viele Tausend Tiere hat.
Für welche Vögel gilt das Verbot?
Mit Geflügel sind Hühnervögel, Schwimmvögel und Laufvögel gemeint. Das Verbot gilt also für Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse, Emus und Nandus.
Das Geflügel muss in geschlossenen Ställen gehalten werden. Erlaubt ist auch der Aufenthalt in geschlossenen «Wintergärten», die ein dichtes Dach haben und deren Wände mit Netzen oder Gittern so abgedichtet sind, dass von draussen keine Vögel eindringen können.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, wachsam zu sein und allenfalls tote Vögel zu melden; jedoch nicht zu berühren.
Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe und spezielle Massnahmen finden Sie unter www.bvet.admin.ch, Bundesamt für Veterinärwesen oder www.bag.admin.ch, Bundesamt für Gesundheit.
Information der Energie- und Umweltschutz-Kommission Gemeinde Kappel
Aktuelles:
Kommissionen: Gesamterneuerungswahlen
Amtsperiode 2013 - 2017
Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Nr. 6/13
Datum: Mittwoch, 17. April 2013 Sitzungsort: Gemeindehaus / Sitzungszimmer 1. Stock Zeit: 19.00...