Öffentliche Planauflage Gemeinde Kappel

Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 werden die Erschliessungspläne (Strassen- und Baulinienpläne) über die

Umgestaltung Mittelgäustrasse

Situationsplan 1:500
Teil West, Dorfeingang West bis Stationenweg
mit den Abschnitten 1) Dorfeinfahrt West und 2) Kreisel

Situationsplan 1:500
Teil Ost, Stationenweg bis Dorfeingang Ost
mit den Abschnitten 3), Kernbereich, 4) Bereich Ost und 5) Tor Ost

öffentlich aufgelegt. Den Erschliessungsplänen kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu.

Gleichzeitig wird gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) Art. 18 sowie § 7 Abs. 2 der Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) ein

Lärmsanierungsprojekt (LSP)
über die Mittelgäustrasse

Bericht inkl, Situationspläne 1:2'000

öffentlich aufgelegt. Das Lärmsanierungsprojekt gibt Aufschluss über die heutige und zukünftige Lärmbelastung sowie über Art und Wirksamkeit der Sanieruriqsmassnahrnen und beinhaltet die Erleichterungsanträge (LSV Art. 14).

Auflagezeit: 7. Februar 2011 bis 9. März 2011

Auflageorte: - Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 27, 4616 Kappel

- Kreisbauamt 11, Amthausquai 23,4600 alten

Öffentliche Fragestunden: Donnerstag, 24. Februar 2011, 18.00 bis 20.00 Uhr

Kulturraum, Schulhausstrasse, Kappel

Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden.

Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Bau- und Justizdepartement